Kanzlei Durgut

Rechtsanwalt
für Mietrecht

RECHTSANWALT B. DURGUT

Rechtsanwalt für Mietrecht

Im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) ist mein Beratungsangebot breit gefächert. Ich vertrete Vermieter und Mieter (von Gewerbeimmobilien, Grundstücken, Wohnimmobilien und Betreiberimmobilien) sowie Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwalter.

Im laufenden oder beim beendeten Mietverhältnis können die unterschiedlichsten Konflikte entstehen:

• Schriftformprobleme bei langfristigen Mietverträgen
• Wechsel der Vertragsparteien
• Zahlungsverzug
• Kündigung/Räumung
• Miethöhe
• Laufzeiten
• Mängel
• Betriebskosten
• Sicherheiten (z.B. Kautionen oder Mietbürgschaften)

Hierbei handelt es sich nur um wenige Beispiele. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann Ihnen in solchen Fällen helfen, um ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen. Diesbezüglich stehe Ich Ihnen als Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bei.

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ICH STEHE IHNEN BEI

Rechtsanwalt B. Durgut

Die Eigentümergemeinschaft nach Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) bietet aufgrund der Vielzahl von beteiligten Personen auch ein hohes Konfliktpotenzial. Zu deren Lösung stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt zur Verfügung. Je nachdem welche Position Sie einnehmen, können sich folgende Probleme ergeben:

Verwalter
• Vergütungsansprüche
• Abwehr von Regressansprüchen
• Anfechtung von Beschlüssen
• Verwaltung von Sondereigentum

Eigentümergemeinschaften
• Offene Wohngelder beitreiben
• Durchsetzung von Beschlüssen
• Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte oder innerhalb der Gemeinschaft

Wohnungseigentümer
• Beschlussprüfung
• Beschlussanfechtung
• Ansprüche innerhalb der Gemeinschaft durchsetzen
• Eigentumsbeeinträchtigungen abwehren

Gerade in den vorgenannten Fällen werden Sie als benachteiligte Partei trotz Geltendmachung Ihrer Rechte von der Gegenseite häufig hingehalten oder auf nicht haltbare Begründungen verwiesen. Der Erfolg der Rechtsverfolgung im Mietrecht und WEG-Recht ist von Detailfragen abhängig. So setzt die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte im Mietrecht eine Mängelanzeige voraus. Für die Beschlussanfechtung im WEG-Recht existiert dagegen eine strenge Klagefrist.

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