Kanzlei Durgut

Rechtsanwalt
für Zivilrecht

RECHTSANWALT B. DURGUT

Rechtsanwalt für Zivilrecht

Vertragsrecht:

Ausgangspunkt ist stets ein Vertrag, mit dem sich zwei Personen vertraglich binden wollen oder tatsächlich binden. Die übliche Vertragstypen sind:

• der Kaufvertrag
• der Werkvertrag
• der Maklervertrag
• der Leasingvertrag
• der Darlehensvertrag
• der Bürgschaftsvertrag
• der Dienstleistungsvertrag

Darüber hinaus gibt es aber auch solche Verträge, die keinem gesetzlich anerkannten Vertragstypen entsprechen. Dann liegt ein atypischer Vertrag vor. Nicht jede Vertragsabwicklung verläuft reibungslos. Oft kommt es zu Leistungsstörungen, weil etwa eine mangelhafte Sache geliefert wird, eine Nicht- oder nur Teilleistung erfolgt oder sonstige Sorgfaltspflichten verletzt werden. Hieraus kann die geschädigte Vertragspartei dann Rechte ableiten. In Betracht kommen u.a.:

• die Aufrechnung
• Rechte aus einer Garantie
• die Anfechtung, der Rücktritt, Widerruf oder die Kündigung
• die Geltendmachung eines Erfüllungs- oder Nacherfüllungsanspruchs
• Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Aufwendungsersatz oder Minderung

Gerade die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsrechten kann aufgrund eines etwaigen Gewährleistungsausschlusses eine Herausforderung darstellen.

Verkehrsunfallrecht / Schadensersatzrecht

Diesem Rechtsgebiet liegen stets tatsächliche Umstände des täglichen Lebens zu Grunde. Mehrere Fahrzeuge kollidieren im Straßenverkehr, sie sind einem tätlichen Angriff ausgesetzt, ein Hund beißt eine Person oder ein Kind schießt mit einem Fußball auf eine Fensterscheibe und die Fensterscheibe zerbricht.

All diese Umstände können beispielsweise zu folgenden zivilrechtlichen Fragestellungen führen:

1. Ist ein Verschulden erforderlich? Falls ja, liegt es vor?
2. Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld?

Besonders Verkehrsunfälle sind konfliktreich. Häufig widersprechen sich die Verkehrsunfallschilderungen der Beteiligten, sodass die Schuldfrage streitig ist. Zudem ist auch ein besonderer Augenmerk auf die Gutachterwahl und auf die Unfallabwicklung gegenüber der gesetzlichen Haftpflichtversicherung zu legen. Vor diesem Hintergrund kann ein solcher tatsächlicher Umstand des täglichen Lebens zu einer komplexen zivilrechtlichen Abwicklung führen.

Termin vereinbaren

ICH STEHE IHNEN BEI

Rechtsanwalt B. Durgut

Fluggastrecht / Reiserecht

Im Jahr 2021 wurden am Flughafen Düsseldorf über 50.000 Flugbewegungen verzeichnet. Bei einem solch hohen Luftverkehrsaufkommen sind Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen eine häufig eintretende Folge. Ob jedoch eine solche Flugbeförderungsstörung vorliegt und sich hieraus ein Entschädigungsanspruch ableiten lässt, kann im Einzelfall höchst problematisch ein. Auch eine gebuchte Pauschalreise kann durch eine Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung verkürzt oder verhindert werden.

Des Weiteren sind bei Pauschalreisen Reisemängel zu beachten, wenn die vollzogene Pauschalreise den Anforderungen der gebuchten Pauschalreise nicht entspricht. Zum Beispiel wenn Sie in ein anderes als das gebuchte Hotel untergebracht werden. Zum einen haben Fluggäste gemäß der EU-Verordnung (261/2004) weitreichende Fluggastrechte. Demnach können sie bei Flugverspätungen eine Entschädigung bis zu 600,00 Euro erhalten. In Vielzahl von Fällen reagieren Fluggesellschaften auf eine solche Geltendmachung mit standardisierten Entschuldigungen oder mit einer bloßen Ablehnung.

Zum anderen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Rechte bei einer Pauschalreise ausführlich. Hierbei sind jedoch Reisender, Reiseteilnehmer, Reisevermittler und Reiseveranstalter im Reiserecht strikt zu trennen. Diese Differenzierung bringt in Einzelfällen erhebliche Verständnisschwierigkeiten für den Laien mit sich. Reiserechte die im Einzelfall geltend gemacht werden können, sind z. B. die Minderung des Reisepreises wegen Reisemängeln und die Entschädigung wegen vergangener Urlaubsfreude. Jedoch kommt es auch hier für einen erfolgreichen Ausgang der Geltendmachung auf Detailfragen an:

Zum Beispiel:
1. Liegt eine Pauschalreise vor?
2. Was versteht man unter Reisemängeln? Liegen sie vor?
3. Wurden die Reisemängel rechtzeitig angezeigt?
4. Was versteht man unter entgangener Urlaubsfreude?
5. Wie wird die Entschädigung bemessen?

Zur Durchsetzung der oben aufgeführten und darüberhinausgehenden Rechten ist die Kenntnis nicht nur der gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Damit ist auch eine gerichtliche und außergerichtliche Vertretung zur erfolgreichen Rechtsverfolgung unausweichlich.

Termin vereinbaren