Kanzlei Durgut

Rechtsanwalt
für Strafrecht

RECHTSANWALT B. DURGUT

Rechtsanwalt für Strafrecht

Hier erhalten Sie einen Überblick über meine Tätigkeit
in Strafsachen und Bußgeldsachen.

• Allgemeine Strafsachen
• Jugendstrafrecht
• Bußgeldsachen

Sie erfahren von mir, welche Möglichkeiten und Rechte Sie als Beschuldigter haben und welche Risiken in Strafsachen oder Bußgeldsachen drohen. Ich kann nur davon abraten, ein Straf- oder Bußgeldverfahren, ohne die Vertretung eines kompetenten Rechtsanwalts durchzuführen. Ein Verteidiger ist unausweichlich zum Erreichen eines optimalen Ergebnisses.

Vor allem in Jugendstrafsachen sind stets die prozessualen Besonderheiten des Jugendgerichtsgesetz zu beachten. Für viele Jugendlichen wird die Existenz des Jugendgerichtsgesetz nicht bekannt sein. Als Beschuldigter in Straf- oder Bußgeldsachen hat man selbstverständlich das Bedürfnis, auch die eigene Sicht der Dinge darzustellen. Unüberlegte und voreilige Äußerungen gehen jedoch mit erheblichen Risiken einher. Beispielsweise können dadurch der ermittelnden Behörde belastende Tatsachen geliefert werden, die der Behörde sonst unbekannt geblieben wären. Als Beschuldigter in Straf- und Bußgeldsachen sollte man niemals vergessen: Der Beamte der ermittelnden Behörde (z.B. der Staatsanwalt) ist nicht "Dein Freund und Helfer". Vielmehr möchte dieser einen Sachverhalt ermitteln und mit Beweisen untermauen, die zu einem Strafurteil oder zu einem Bußgeld führen.

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ICH STEHE IHNEN BEI

Rechtsanwalt B. Durgut

Daher gilt hier: Sämtliche Straf- und Bußgeldsachen sollten schnellstmöglich einem zuverlässigen Rechtsanwalt übertragen werden. Jedoch einem Rechtsanwalt, der bereit ist für Ihre Wahrheit zu kämpfen. Der den gegen Sie aufgebauten Druck abfängt. Ich beantrage für Sie Akteneinsicht. Anschließend bespreche Ich mit Ihnen gemeinsam, ob einem Einlassung oder ein Schweigen sinnvoller wäre. Vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des Rechtsmittelverfahrens können sie auf meine Unterstützung zählen.

Der für Sie erforderlichen Verteidigung gehe Ich konsequent nach und werde ernstlich versuchen, einen Freispruch oder eine Einstellung zu erwirken. Notfalls durch die Einlegung von Rechtsmittel. Die in Straf- und Bußgeldsachen geltenden Notfristen, lass Ich keineswegs außer Betracht. Gemäß der StPO und dem OwiG haben sie grundsätzlich das Recht auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bzw. Verteidigers. In bestimmten Strafsachen gibt es sogar gem. §140 der Strafprozessordnung die Pflicht zur Beiordnung eines Verteidigers. Sollte eine Strafe bzw. ein Bußgeld unausweichlich sein, so setze Ich mich für eine milde Bestrafung ein. Eine geringe Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe auf Bewährung oder ein geringes Bußgeld könnte erreicht werden, indem man das Gericht vom Vorliegen eines minder schweren Falls überzeugt, durch ein Geständnis, durch ein Täter-Opfer-Ausgleich, durch eine Schadenswiedergutmachung, durch eine Entschuldigung etc.

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